Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Shine-RFID UG ( haftungsbeschränkt)

 

 

Die Shine-RFID UG( haftungsbeschränkt) im ff. S-ID UG genannt,  bietet als gewerblicher Anbieter vorwiegend PVC/PET Karten verschiedener Art und RFID Medien in Form von Karten, Silikon-/ Papierarmbändern, sowie Aufklebern und Schlüsselanhänger verschiedener Art & Material zum Verkauf an. Das Angebot richtet sich vorranging an gewerbliche Käufer.

 

  • Geltungsbereich, Kundeninformationen

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der S-ID UG und Unternehmen, die von der S-ID UG Produkte und Dienstleistungen erwerben. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist vorrangig Deutsch.

 

  • Vertragsschluss

 

Die von S-ID UG abgegeben Angebote (fernmündlich, per E-Mail, per Post oder über den Onlineshop) sind ab Zugang 30 Tage lang verbindlich.

 

Mit dem Erhalt Ihrer Daten sowie der Bestätigung des Angebots  - mit dem entsprechenden Inhalt, Preis, Menge und Art-  per E-Mail, Post, fernmündlich oder per Online-Shop schliessen Sie mit der S-ID UG einen Kaufvertrag ab. Der Kaufvertrag bei personalisierten Transpondern wird erst mit Bestätigung des Korrekturabzugs rechtsbindend wirksam.

 

  • Kundeninformation: Korrekturhinweis

 

Bei personalisierten Transpondern sind bis zur Bestätigung des Korrekturabzugs ( per E-Mail, fernmündlich oder per Post) Änderungen in Art sowie Anzahl der Transponder möglich. Sobald die Freigabe erfolgt ist sind keine weiteren Änderungen möglich.

 

 

 

  • Kundeninformation: Speicherung Ihrer Daten /
    Einwilligungserklärung personenbezogener Daten

 

Ihre Bestellung sowie personenbezogenen Daten mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (Art, Menge, Preis,Layout, Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistungen, personenbezogene Daten) wird von S-ID UG gespeichert. Die AGB der S-ID UG werden Ihnen auf Anfrage übersandt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der S-ID UG sind auch jederzeit Online über die Firmenhomepage einsehbar.

Mit Anerkennung der AGB der S-ID UG erteilen Sie die Einwilligungserklärung gemäß Art.7 Abs2 DSGVO

"Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bisdahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt."

 

Die Kundenrelevanten Daten werden im Sinne der internen Datenverarbeitung gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Löschung Ihrer Daten kann jederzeit auf Anfrage erfolgen.

 

 

 

  • Eigentumsvorbehalt

 

Der Kaufgegenstand/die Ware/die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der S-ID UG.

 

 

 

  • Gewährleistung

 

 

Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu

 

finden sind, dürfen nur gegen die Auftragnehmerin geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, vom Zeitpunkt der Abnahme an, beim Auftraggeber eintrifft.

 

 

 

Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.

 

 

 

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist.

 

 

 

S-ID UG hat nach eigener Wahl zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftragnehmerin wird hierfür eine Frist von mindestens drei Wochen gewährt, sobald

 

beidseitig eine Layoutfreigabe vorliegt. Falls die erste Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht dazu führt, dass eine mängelfreie Lieferung zustande kommt, hat die Auftragnehmerin nach ihrer eigenen Wahl das Recht zur zweiten Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb von drei Wochen nach beidseitiger Layoutfreigabe. Erst nach Fehlschlagen der zweiten Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Rückgängigmachung

 

des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Schlägt die erste Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber S-ID UG eine weitere Frist zur Nacherfüllung von mindestens 4 Wochen zu gewähren.  Sollte sich die Realisierung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung dadurch verzögern, dass der Auftraggeber mit notwendigerweise zu erbringenden Leistungen oder Mitarbeit in Verzug gerät, so verlängert sich die Frist entsprechend um die Dauer dieses Verzuges.

 

 

 

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

 

 

 

Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber der druckreifen Vorlage, bedingt durch die stets unvermeidlichen Unterschiede im verwendeten Material und dem Verarbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für den Fall, dass durch den Einsatz unterschiedlicher Farbmonitore bei S-ID UG und Auftraggeber subjektiv unterschiedliche Farbabweichungsempfindungen beim Auftraggeber im Vergleich zwischen Musterdatei und gelieferter Ware

 

entstehen. Geringfügige Abweichungen sind solche, die im Farbgrad um bis zu 8% abweichen.

 

 

 

Stanzschwankungen, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen der gedruckten Motive zu den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für Stanzschwankungen von geprägten Elementen auf der Karte.

 

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet S-ID UG nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist S-ID von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. S-ID UG haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden der S-ID UG nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

 

 

 

Durch die Verarbeitungsprozesse können Mikrokratzer auf der Karte selbst sowie auf allen Features, die in einem gesonderten Verarbeitungsschritt gefertigt werden, entstehen. Diese sind für ein Plastikkarten-Druckprodukt typisch und führen nicht zum Recht der Beanstandung.

 

 

 

  • Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche

 

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der Kaufsache verjähren nach 12 Monaten ab  Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die nachweislich arglistig verschwiegen wurden, und Ansprüche aus Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist ihr Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

Eventuelle Mängel müssen binnen 4 Wochen nach Auslieferung angezeigt werden, reguliert zu werden. Ausgenommen sind Mängel, die durch Benutzung, unsachgemäße Benutzung sowie unsachgemäße Lagerung entstanden sind.

 

  • Haftungsbeschränkung

 

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

  • Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge ist der Geschäftssitz der S-ID UG